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Bundesimmobilien: Abtreibungsgesetze dürfen Standortwahl nicht beeinflussen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Bundesverwaltung für allgemeine Dienste (GSA) die Legalität oder Verfügbarkeit von Abtreibungen an einem bestimmten Ort ignorieren muss, wenn sie öffentliche Gebäude erwirbt, baut oder mietet. Diese Änderung stellt sicher, dass Entscheidungen über den Standort von Bundesämtern ausschließlich auf administrativen und immobilienwirtschaftlichen Bedürfnissen basieren.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen lokale Abtreibungsgesetze bei der Auswahl von Standorten für neue öffentliche Gebäude nicht berücksichtigen.
Entscheidungen über Miete, Kauf oder Bau von Bundeseigentum müssen ausschließlich auf administrativen und wirtschaftlichen Kriterien beruhen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4672
Sponsor: Rep. Aderholt, Robert B. [R-AL-4]
Startdatum: 2023-07-17