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Bundesimmobilien: Abtreibungsgesetze dürfen Standortwahl nicht beeinflussen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Bundesverwaltung für allgemeine Dienste (GSA) die Legalität oder Verfügbarkeit von Abtreibungen an einem bestimmten Ort ignorieren muss, wenn sie öffentliche Gebäude erwirbt, baut oder mietet. Diese Änderung stellt sicher, dass Entscheidungen über den Standort von Bundesämtern ausschließlich auf administrativen und immobilienwirtschaftlichen Bedürfnissen basieren.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen lokale Abtreibungsgesetze bei der Auswahl von Standorten für neue öffentliche Gebäude nicht berücksichtigen.
Entscheidungen über Miete, Kauf oder Bau von Bundeseigentum müssen ausschließlich auf administrativen und wirtschaftlichen Kriterien beruhen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
To amend title 40, United States Code, to prohibit the Administrator of General Services from constructing or acquiring public buildings or entering into leases based on the legality or availability of abortion, and for other purposes.
Drucknummer: HR 4672
Sponsor: Rep. Aderholt, Robert B. [R-AL-4]
Startdatum: 2023-07-17