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Flughafen-Notstrom: Mikroreaktoren als Dieselgenerator-Alternative

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit und Betriebszuverlässigkeit von Flughäfen bei Stromausfällen, insbesondere durch Naturkatastrophen, zu verbessern. Es schlägt die Nutzung kleiner Kernreaktoren als Alternative zu herkömmlichen Dieselgeneratoren vor, um die Kontinuität der Luftverkehrsdienste und die Passagiersicherheit zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden (Nukleare Regulierungskommission, Bundesluftfahrtbehörde, Bundesagentur für Katastrophenschutz) werden angewiesen, Verfahren für den schnellen Einsatz von Mikroreaktoren an Flughäfen festzulegen.
Ziel ist es, eine stabile Stromquelle für kritische Flughafensysteme wie Startbahnbeleuchtung, Sicherheit und Flugzeugbetankung bereitzustellen, auch bei längeren Stromausfällen.
Es werden Überlegungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Mikroreaktoren sowie zur Planung ihres Transports und ihrer Integration in die bestehende Flughafeninfrastruktur angestellt.
Flughäfen werden ermutigt, Mikroreaktoren in ihre Notfallpläne aufzunehmen, was ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen verbessern kann.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4678
Sponsor: Rep. Donalds, Byron [R-FL-19]
Startdatum: 2023-07-17