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Verlängerung der Kriegsrisikoversicherung für die Luftfahrt bis 2025.

Dieses Gesetz verlängert ein wichtiges Bundesprogramm, das zivile Flugzeuge und Luftfahrtunternehmen gegen Kriegsrisiken versichert. Durch die Verschiebung des Ablaufdatums auf 2025 wird sichergestellt, dass Fluggesellschaften auch bei hohen Risiken weiter operieren können. Dies trägt zur Stabilität des Flugverkehrs und der Frachtkosten bei, was indirekt allen Bürgern zugutekommt.
Wichtige Punkte
Das Programm zur Kriegsrisikoversicherung für die Luftfahrt wird um zwei Jahre, von 2023 auf 2025, verlängert.
Die Verlängerung sichert den kontinuierlichen Betrieb kommerzieller Fluggesellschaften und gewährleistet zuverlässige Flugreisen und Frachttransporte.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4762
Sponsor: Rep. Yakym, Rudy [R-IN-2]
Startdatum: 2023-07-20