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Entlastung bei Privatkrediten: Erlass bei Tod oder dauerhafter Invalidität.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass private Bildungskredite erlassen werden müssen, wenn der Studentenkreditnehmer stirbt oder eine vollständige und dauerhafte Invalidität erleidet. Die Regelung schützt Kreditnehmer und Mitunterzeichner vor der Haftung und stellt sicher, dass die erlassene Schuld nicht als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Dies bietet finanzielle Sicherheit in schwierigen Lebenslagen.
Wichtige Punkte
Private Studienkredite müssen bei Tod oder dauerhafter Invalidität des Kreditnehmers annulliert werden.
Mitunterzeichner (Bürgen) werden ebenfalls von der Schuldenhaftung befreit.
Der Erlass der Schulden aufgrund von Tod oder Invalidität wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Kreditgeber dürfen nach dem Erlass keine Inkassobemühungen unternehmen oder den Invaliditätsstatus überwachen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4784
Sponsor: Rep. Dean, Madeleine [D-PA-4]
Startdatum: 2023-07-20