Ende der Geheimhaltung bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Neue Arbeitnehmerrechte
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Arbeitnehmern vor Diskriminierung, Belästigung und Vergeltung am Arbeitsplatz zu verbessern. Es verpflichtet Arbeitgeber, klare Verfahren für die Meldung und Untersuchung solcher Vorfälle einzurichten, und erklärt Geheimhaltungsklauseln in Vergleichsvereinbarungen für ungültig, die die Meldung von Fehlverhalten an Behörden verhindern. Dies gibt Arbeitnehmern mehr Freiheit, ihre Rechte geltend zu machen und Probleme ohne Angst vor Konsequenzen zu melden.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes klare Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Diskriminierung, Belästigung und Vergeltung einführen.
Mitarbeiter können Fehlverhalten vertraulich melden, und Arbeitgeber müssen Zugang zu Informationen über Unterstützungsdienste (medizinisch, rechtlich) ermöglichen.
Geheimhaltungsklauseln in Vergleichsvereinbarungen, die die Meldung von Fehlverhalten an den Kongress, Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden oder Strafverfolgungsbehörden verbieten, sind nicht mehr durchsetzbar.
Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht zum Schweigen zwingen oder eine Benachrichtigung verlangen, bevor Fehlverhalten den Behörden gemeldet wird.
Mitarbeiter müssen mindestens 21 Tage Zeit haben, eine Vereinbarung zu prüfen, und 7 Tage, um sie nach der Unterzeichnung zu widerrufen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4802
Sponsor: Rep. Raskin, Jamie [D-MD-8]
Startdatum: 2023-07-20