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Offenlegung von Unternehmensverbindungen zu Zwangsarbeit in Xinjiang

Neue Regeln verlangen von börsennotierten Unternehmen, offenzulegen, ob ihre Produkte oder Lieferketten mit Zwangsarbeit in der chinesischen Region Xinjiang verbunden sind. Dies soll die Transparenz und das Verbraucherbewusstsein erhöhen, was sich auf die Produktverfügbarkeit und Kaufentscheidungen auswirken kann.
Wichtige Punkte
Unternehmen müssen offenlegen, ob ihre Produkte aus Xinjiang stammen oder Zwangsarbeit beinhalten.
Eine unabhängige Überprüfung dieser Informationen durch Wirtschaftsprüfer ist erforderlich.
Diese Daten werden öffentlich zugänglich sein, damit Bürger informierte Kaufentscheidungen treffen können.
Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen oder falsche Angaben machen, können bestraft werden, einschließlich eines einjährigen Verbots der erneuten Einreichung von Börsenzulassungsanträgen.
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Status:
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Drucknummer: 118_HR_4840
Sponsor: Rep. Wexton, Jennifer [D-VA-10]
Startdatum: 2023-07-24