Automatische Wiedereinschreibung in Altersvorsorgepläne
Dieses Gesetz führt Änderungen ein, die es ermöglichen, Mitarbeiter automatisch wieder in betriebliche Altersvorsorgepläne einzuschreiben, selbst wenn sie zuvor ausgeschieden sind. Das bedeutet, dass alle 1-3 Jahre Mitarbeiter, die das Sparen eingestellt haben, automatisch wieder in das Programm aufgenommen werden, es sei denn, sie treten erneut aktiv aus. Ziel ist es, das langfristige Sparen für die Zukunft zu vereinfachen und zu fördern.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter, die aus betrieblichen Altersvorsorgeplänen ausgeschieden sind, werden alle 1-3 Jahre automatisch wieder eingeschrieben.
Um eine Wiedereinschreibung zu vermeiden, muss ein Mitarbeiter jedes Mal, wenn eine automatische Wiedereinschreibung erfolgt, aktiv austreten.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Anzahl der Personen, die für den Ruhestand sparen, zu erhöhen, indem der Prozess vereinfacht und Hürden abgebaut werden.
Das Gesetz gilt für 401(k)- und ähnliche Altersvorsorgepläne, die eine automatische Einschreibung anbieten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4924
Sponsor: Rep. Manning, Kathy E. [D-NC-6]
Startdatum: 2023-07-26