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Steuererleichterung für Arbeitnehmer: Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen und Arbeitskosten.

Dieses Gesetz erleichtert es Arbeitnehmern, ihr zu versteuerndes Einkommen durch den Abzug berufsbedingter Ausgaben zu senken. Es führt einen vereinfachten Abzug für Gewerkschaftsbeiträge ein, der direkt vom Einkommen abgezogen werden kann. Darüber hinaus können Arbeitnehmer nicht erstattete Geschäftsausgaben, wie Reise- oder Ausrüstungskosten, wieder als Einzelabzug geltend machen.
Wichtige Punkte
Gewerkschaftsbeiträge und -ausgaben können direkt vom Einkommen abgezogen werden ("above-the-line"), was die Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage vereinfacht.
Die Möglichkeit, alle nicht erstatteten berufsbedingten Ausgaben (z. B. Werkzeuge, Reisen) als Einzelabzug geltend zu machen, wird wiederhergestellt.
Die Änderungen gelten rückwirkend für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4963
Sponsor: Rep. Boyle, Brendan F. [D-PA-2]
Startdatum: 2023-07-27