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Wiederherstellung des Wahlrechts nach Haftentlassung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Wahlrecht für Personen nach ihrer Haftentlassung in Bundeswahlen zu sichern. Es soll die Wahlregeln landesweit vereinheitlichen und die Wiedereingliederung dieser Personen in die Gesellschaft erleichtern, was die öffentliche Sicherheit verbessern kann.
Wichtige Punkte
Personen, die wegen Bundes- oder Staatsdelikten verurteilt wurden, erhalten ihr Wahlrecht bei Bundeswahlen nach ihrer Entlassung aus einer Justizvollzugsanstalt zurück, es sei denn, sie verbüßen noch eine Haftstrafe.
Staaten und Bundesbehörden müssen Personen bei ihrer Entlassung über ihre Wahlrechte informieren und ihnen Materialien zur Wählerregistrierung zur Verfügung stellen.
Das Gesetz soll Ungleichheiten in den Landesgesetzen beseitigen, die derzeit zu ungleichen Wahlmöglichkeiten für Bürger nach Verbüßung ihrer Strafen führen.
Die Bedingung des Wahlrechts an die Zahlung von Geldstrafen oder Gebühren wird verboten, um finanzielle Hürden bei der Wiedererlangung des Wahlrechts zu verhindern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4987
Sponsor: Rep. Crockett, Jasmine [D-TX-30]
Startdatum: 2023-07-27