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Verbot der Weitergabe von Lobbyingkosten an Energiekunden

Neue Regeln sollen Verbraucher davor schützen, die Kosten für Lobbying- und politische Aktivitäten von Energieunternehmen zu tragen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen Ausgaben für die Beeinflussung von Politik oder öffentlicher Meinung nicht in die Strom- oder Gasrechnungen einbeziehen dürfen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Strafen, von denen ein Teil an die Kunden zurückfließt.
Wichtige Punkte
Energieunternehmen dürfen Kunden keine Kosten für politische Einflussnahme in Rechnung stellen.
Es wird eine detaillierte Berichterstattung über Ausgaben von Energieunternehmen vorgeschrieben.
Bei Verstößen sind hohe Strafen vorgesehen, von denen ein Teil an die Kunden zurückerstattet wird.
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Status:
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Drucknummer: 118_HR_5075
Sponsor: Rep. Castor, Kathy [D-FL-14]
Startdatum: 2023-07-28