SNAP-Regeln: Lebenshaltungskostenanpassungen reduzieren keine Leistungen.
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Anpassungen der Lebenshaltungskosten (COLAs) und bestimmte zusätzliche Zahlungen nicht als Einkommen bei der Bestimmung der Berechtigung für das SNAP-Lebensmittelhilfeprogramm berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Personen, die diese Leistungen erhalten, ihren Zugang zu Lebensmittelhilfe nicht verlieren oder ihre Leistungen aufgrund einer Erhöhung ihres COLA-Einkommens gekürzt werden. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Wichtige Punkte
Anpassungen der Lebenshaltungskosten (COLAs) aus der Sozialversicherung und der Eisenbahnrente werden nicht als Einkommen für die SNAP-Berechtigung gezählt.
Zusätzliche Zahlungen aus der Sozialversicherung (Abschnitt 1616) werden ebenfalls von der Einkommensberechnung für SNAP ausgeschlossen.
Personen, die bereits SNAP erhalten, verlieren ihre Berechtigung nicht und ihre Leistungen werden aufgrund dieser Erhöhungen nicht gekürzt.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5086
Sponsor: Rep. Moore, Gwen [D-WI-4]
Startdatum: 2023-07-28