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Abtreibungsverbot bei Turner-Syndrom: Neue Regelungen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Abtreibungen zu verbieten, wenn der Grund eine Diagnose des Turner-Syndroms beim ungeborenen Kind ist. Es führt Strafen für diejenigen ein, die solche Abtreibungen durchführen, und ermöglicht betroffenen Frauen und Familienmitgliedern, Schadensersatz zu fordern. Ziel ist der Schutz ungeborener Kinder mit dieser Erkrankung.
Wichtige Punkte
Verbot von Abtreibungen, wenn der Grund das Turner-Syndrom beim ungeborenen Kind ist.
Geldstrafen und bis zu 5 Jahre Gefängnis für die Durchführung solcher Abtreibungen.
Möglichkeit für Frauen und Familien, Schadensersatz zu fordern, wenn das Gesetz verletzt wird.
Meldepflicht für medizinisches Personal bei vermuteten Gesetzesverstößen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5167
Sponsor: Rep. Feenstra, Randy [R-IA-4]
Startdatum: 2023-08-08