Steuererleichterung beim Verkauf von Immobilien für bezahlbaren Wohnraum.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum und Obdachlosenunterkünften durch Steueranreize zu erhöhen. Immobilieneigentümer, die Grundstücke an qualifizierte Betreiber für den sozialen Wohnungsbau verkaufen, können die Zahlung der Kapitalertragssteuer vermeiden. Diese Maßnahme soll die Umwandlung von Immobilien in erschwinglichen Wohnraum beschleunigen und somit die Wohnsituation von Geringverdienern verbessern.
Wichtige Punkte
Keine Kapitalertragssteuer: Der Verkauf von Immobilien für bezahlbaren Wohnraum wird als 'unfreiwillige Veräußerung' behandelt, wodurch die Besteuerung des Gewinns vermieden werden kann.
30-Jahres-Anforderung: Die Immobilie muss für mindestens 30 Jahre als bezahlbarer Wohnraum (mindestens 75% der Einheiten für Geringverdiener) oder als Obdachlosenunterkunft genutzt werden.
Verlängerte Reinvestitionsfrist: Verkäufer haben 3 Jahre (statt der üblichen 2), um den Erlös in eine Ersatzimmobilie zu reinvestieren und die Steuervergünstigung vollständig zu nutzen.
Bundesaufsicht: Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung (HUD) überwacht die Einhaltung der Anforderungen alle 5 Jahre über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5176
Sponsor: Rep. Schiff, Adam B. [D-CA-30]
Startdatum: 2023-08-08