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Obligatorische Herkunftsbezeichnung für Waren aus Westjordanland und Gaza.

Neue Vorschriften behalten die bestehende Politik zur Herkunftsbezeichnung von Waren aus dem Westjordanland und Gaza bei. Dies bedeutet, dass Produkte aus diesen Gebieten weiterhin klar ihre Herkunft angeben müssen, was Kaufentscheidungen der Verbraucher und die Markttransparenz beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Beibehaltung der Herkunftsbezeichnung für Waren aus dem Westjordanland und Gaza.
Verbot der Verwendung öffentlicher Gelder zur Änderung oder Aufhebung dieser Kennzeichnungspolitik.
Auswirkungen auf die Transparenz der Produktinformationen für Verbraucher.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-09-18
Dafür 231
Dagegen 189
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5179
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2023-08-08
Abstimmungsdatum: 2024-09-18
Sitzung Nr.: 2
Abstimmung Nr.: 428