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Gleichbehandlung von Wild- und Zuchttieren im Artenschutz.

Neue Regeln ändern den Schutz gefährdeter Tiere. Von nun an werden von Menschen gezüchtete Tiere genauso behandelt wie wild lebende Tiere. Dies soll die Nutzung der Zucht für Artenschutzbemühungen erleichtern, was sich auf Bau- und Entwicklungsprojekte auswirken kann, die Ausgleichsmaßnahmen erfordern.
Wichtige Punkte
Von Menschen gezüchtete Tiere erhalten den gleichen Schutzstatus wie Wildtiere.
Tierhaltung kann nun offiziell zur Minderung negativer Auswirkungen auf gefährdete Arten eingesetzt werden, z.B. bei Bauprojekten.
Diese Änderungen gelten für alle Arten, unabhängig davon, wann sie als gefährdet eingestuft wurden.
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Zusätzliche Informationen
To amend the Endangered Species Act of 1973 to provide that artificially propagated animals shall be treated the same under that Act as naturally propagated animals, and for other purposes.
Drucknummer: HR 520
Sponsor: Rep. McClintock, Tom [R-CA-5]
Startdatum: 2023-01-25