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Einschränkungen für Bundespolizei bei Protesten

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Befugnisse von Bundesstrafverfolgungsbehörden wie Drogenfahndern, U.S. Marshals und Personal des Heimatschutzministeriums einzuschränken, in Staaten, Indianerstämmen, Territorien oder dem District of Columbia ohne lokale Genehmigung tätig zu werden. Dies bedeutet, dass Bundesbehörden weniger Befugnisse haben werden, in Angelegenheiten einzugreifen, die nicht direkt mit ihren Kernaufgaben zusammenhängen, insbesondere bei Protesten, was sich auf die Verwaltung der öffentlichen Ordnung auf lokaler Ebene auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Bundesdrogenfahnder dürfen nur Aufgaben ausführen, die direkt mit Drogenermittlungen zusammenhängen.
U.S. Marshals dürfen lokale Beamte oder andere Bundesagenten nicht ohne Zustimmung der staatlichen oder lokalen Behörden ernennen.
Das Heimatschutzministerium darf keine zusätzlichen Mitarbeiter zum Schutz von Bundeseigentum während Protesten ohne Anforderung der lokalen Behörden entsenden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5240
Sponsor: Rep. Lieu, Ted [D-CA-36]
Startdatum: 2023-08-18