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Verteidigungsaufträge: Kleine Unternehmen dürfen Leistung von verbundenen Firmen nutzen.

Dieses Gesetz verpflichtet das Verteidigungsministerium (DoD), bei der Bewertung von Angeboten kleiner Unternehmen für Verteidigungsaufträge die bisherige Leistung verbundener Unternehmen zu berücksichtigen. Diese Regelung soll kleinen Unternehmen helfen, Aufträge zu erhalten, indem sie die Erfahrung ihrer verbundenen Firmen nutzen können, auch wenn sie selbst noch keine lange Erfolgsbilanz vorweisen. Dies fördert den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit kleinerer Akteure im Bereich der öffentlichen Beschaffung.
Wichtige Punkte
Das Verteidigungsministerium muss die Beschaffungsvorschriften bis zum 1. Juli 2024 ändern.
Bei der Bewertung eines Angebots eines Kleinunternehmens muss die Leistung verbundener Unternehmen als eigene Leistung des Kleinunternehmens berücksichtigt werden.
Es wird nur die Leistung der verbundenen Unternehmen aus den letzten neun Jahren vor der Angebotsabgabe berücksichtigt.
Die Maßnahme verbessert die Chancen kleiner Unternehmen auf den Erhalt wichtiger Verteidigungsaufträge.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5297
Sponsor: Rep. Bacon, Don [R-NE-2]
Startdatum: 2023-08-29