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Diskriminierungsverbot der Waffenindustrie bei Regierungsaufträgen

Dieses neue Gesetz soll die Diskriminierung von Unternehmen der Waffen- und Munitionsindustrie durch Regierungsauftragnehmer verhindern. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Bundesaufträge erhalten möchten, keine Richtlinien haben dürfen, die Waffenhersteller oder -händler diskriminieren. Bei Verstößen können Verträge gekündigt und Unternehmen bestraft werden.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung wird keine Verträge mit Unternehmen abschließen, die die Waffen- oder Munitionsindustrie diskriminieren.
Hauptauftragnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Subunternehmer diese Branche ebenfalls nicht diskriminieren.
Verstöße können zur Vertragsbeendigung und zum Ausschluss von zukünftigen Regierungsaufträgen führen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_53
Sponsor: Rep. Bergman, Jack [R-MI-1]
Startdatum: 2023-01-09