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Bezahlte Freistellung zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Arbeitnehmern bezahlte Freistellung für die Stimmabgabe bei Bundeswahlen zu ermöglichen. Dies stellt sicher, dass Bürger ihre Stimme abgeben können, ohne Lohneinbußen oder den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten zu müssen, was die Teilnahme am demokratischen Prozess erleichtert. Arbeitgeber müssen hierfür mindestens zwei Stunden bezahlten Urlaub gewähren.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer erhalten mindestens zwei aufeinanderfolgende Stunden bezahlten Urlaub zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen.
Arbeitgeber können die Stunden für den Urlaub festlegen, einschließlich früherer Wahlperioden, falls dies nach Landesrecht zulässig ist.
Die Inanspruchnahme des Urlaubs führt nicht zum Verlust von Arbeitsleistungen oder Diskriminierung.
Verstöße können zu zivilrechtlichen Strafen von bis zu 10.000 US-Dollar pro Verstoß führen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5322
Sponsor: Rep. Cartwright, Matt [D-PA-8]
Startdatum: 2023-09-01