Maskenpflichtverbot in Verkehr und Bildung bis Ende 2024.
Dieses Gesetz verbietet Bundesbehörden, bis zum 31. Dezember 2024 eine Maskenpflicht in Flugzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Schulen und Universitäten zu verhängen. Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften, öffentliche Verkehrsbetriebe und Bildungseinrichtungen Passagieren oder Schülern das Tragen von Masken weder vorschreiben noch ihnen aus diesem Grund den Zugang verweigern dürfen. Ziel ist es, den Bürgern die freie Wahl bezüglich des Maskentragens in diesen Bereichen zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Keine Maskenpflicht in Flugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln: Bis Ende 2024 wird es keine bundesweiten Maskenpflichten im Flugverkehr oder im öffentlichen Nahverkehr geben.
Keine Maskenpflicht in Schulen und Universitäten: Bildungseinrichtungen, die Bundesmittel erhalten, dürfen Schülern, Lehrern oder Eltern das Tragen von Masken nicht vorschreiben.
Verbot der Dienstverweigerung: Fluggesellschaften, öffentliche Verkehrsbetriebe und Schulen dürfen den Transport oder den Zugang zu Bildung nicht verweigern, weil keine Maske getragen wird.
Vorrang vor anderen Gesetzen: Dieses Gesetz hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bundes-, Landes-, Stammes-, Territorial- oder lokalen Gesetzen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5368
Sponsor: Rep. Greene, Marjorie Taylor [R-GA-14]
Startdatum: 2023-09-08