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Klarstellung der Arbeitnehmerdefinition: Direktverkäufer und Immobilienmakler.

Dieses Gesetz stellt klar, dass Direktverkäufer und Immobilienmakler nach Arbeitsrecht nicht als Arbeitnehmer gelten. Das bedeutet, dass Regeln zu Mindestlohn oder Überstunden für sie nicht gelten, was ihre Beschäftigungsbedingungen und Vergütung beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Direktverkäufer und Immobilienmakler werden nicht als Arbeitnehmer, sondern als unabhängige Auftragnehmer behandelt.
Diese Änderung kann ihre Anspruchsberechtigung auf Arbeitnehmerleistungen und steuerliche Behandlung beeinflussen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5419
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]
Startdatum: 2023-09-12