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Verbot der Berücksichtigung freigesprochener Handlungen bei der Strafzumessung

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Gerichte Handlungen, für die eine Person freigesprochen wurde, bei der Festlegung einer Strafe nicht berücksichtigen dürfen. Das bedeutet, wenn jemand in einem Fall für nicht schuldig befunden wurde, kann diese Tatsache nicht verwendet werden, um seine Strafe in einem anderen, nicht verwandten Fall zu erhöhen. Dies soll die Rechte der Bürger schützen und sicherstellen, dass Urteile ausschließlich auf nachgewiesenen Straftaten basieren.
Wichtige Punkte
Bundes-, Landes- und Stammesgerichte dürfen Handlungen, für die eine Person freigesprochen wurde, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigen.
Die Änderung gilt auch für Fälle, in denen Anklagen abgewiesen wurden, z.B. wegen unzureichender Beweise.
Die neuen Regeln gelten für Urteile, die am oder nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5430
Sponsor: Rep. Armstrong, Kelly [R-ND-At Large]
Startdatum: 2023-09-13