Kindersparkonten werden bei Sozialleistungen nicht angerechnet
Neue Regeln stellen sicher, dass Gelder auf speziellen Kindersparkonten nicht bei der Berechnung der Berechtigung für Sozialleistungen wie Familienhilfe, Unterstützung für ältere und behinderte Menschen, Lebensmittelmarken oder Energiehilfen berücksichtigt werden. Dies ermöglicht es einkommensschwachen Familien, für die Zukunft ihrer Kinder zu sparen, ohne den Verlust von Unterstützung zu riskieren. Die Gelder können für Bildung, den Kauf eines ersten Eigenheims oder die Gründung eines Unternehmens verwendet werden.
Wichtige Punkte
Der Wert von Kindersparkonten wird bei der Bestimmung der Berechtigung für Sozialleistungen nicht berücksichtigt.
Dies gilt für Programme wie TANF (Familienhilfe), SSI (Hilfe für ältere und behinderte Menschen), SNAP (Lebensmittelmarken) und LIHEAP (Energiehilfe).
Gelder aus diesen Konten können nach dem 18. Lebensjahr für die Hochschulbildung, den Kauf eines ersten Eigenheims oder die Gründung eines Unternehmens verwendet werden.
Staaten, die diese Regeln nicht einhalten, können mit Kürzungen der Bundesmittel rechnen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5468
Sponsor: Rep. Cartwright, Matt [D-PA-8]
Startdatum: 2023-09-14