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Schutz von Sozialversicherungs-, Eisenbahn- und Bergbau-Leistungen vor Abzügen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Sozialversicherungsleistungen, Eisenbahnrenten und Leistungen für die Schwarzlunge vor automatischen Abzügen zur Begleichung von Schulden gegenüber der Regierung zu schützen. Das bedeutet, dass die Regierung nicht mehr automatisch einen Teil dieser Leistungen einbehalten kann, um Ihre ausstehenden Verpflichtungen zu begleichen. Diese Änderungen gelten für alle Abzüge, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen, unabhängig davon, wann die Schuld entstanden ist.
Wichtige Punkte
Sozialversicherungsleistungen, Eisenbahnrenten und Schwarzlunge-Leistungen werden vor automatischen Schuldabzügen geschützt.
Die Regierung kann nicht mehr automatisch Teile dieser Leistungen zur Schuldeneintreibung einbehalten.
Die neuen Regeln gelten für alle Abzüge ab dem Inkrafttreten, unabhängig vom Entstehungsdatum der Schuld.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5480
Sponsor: Rep. Grijalva, Raúl M. [D-AZ-7]
Startdatum: 2023-09-14