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Änderungen bei den Kriterien für föderale Katastrophenhilfe

Dieses Gesetz verpflichtet die FEMA, ihre Regeln für die Bewertung von Katastrophenhilfeanträgen zu ändern und lokale Wirtschaftsfaktoren wie das Medianeinkommen und die Armutsquote zu berücksichtigen. Zudem ändert das Gesetz die Bestimmungen zur Kostenteilung und legt fest, dass der nicht-bundesstaatliche Anteil an den förderfähigen Kosten nicht weniger als 10 Prozent betragen darf.
Wichtige Punkte
Die FEMA muss bei der Beurteilung des Bedarfs an öffentlicher und individueller Hilfe die lokalen wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Armutsquote, Medianeinkommen, Steuerbasis) berücksichtigen.
Der nicht-bundesstaatliche Finanzierungsanteil für den Wiederaufbau der Infrastruktur darf nicht weniger als 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Die neuen Regeln gelten rückwirkend für Katastrophenerklärungen, die am oder nach dem 1. Januar 2012 abgelehnt wurden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5626
Sponsor: Rep. Bost, Mike [R-IL-12]
Startdatum: 2023-09-21