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Verbot geschlechtsangleichender Behandlungen bei Minderjährigen

Dieser Gesetzentwurf schlägt ein Verbot von Operationen und Medikamenten zur Geschlechtsangleichung bei Personen unter 18 Jahren vor. Wer solche Eingriffe an Minderjährigen vornimmt, kann strafrechtlich verfolgt werden, während die Minderjährigen selbst nicht belangt werden. Das Gesetz ermöglicht es auch Personen, die als Minderjährige solche Behandlungen erhielten, Schadensersatz zu fordern.
Wichtige Punkte
Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen und Medikamenten für Personen unter 18 Jahren.
Personen, die solche Behandlungen an Minderjährigen durchführen, können strafrechtlich verfolgt werden.
Minderjährige, die solche Behandlungen erhielten, werden nicht strafrechtlich verfolgt, können aber Schadensersatz fordern.
Ausnahmen gelten für bestimmte medizinische Bedingungen wie Intersexualität oder lebensbedrohliche Krankheiten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5636
Sponsor: Rep. Greene, Marjorie Taylor [R-GA-14]
Startdatum: 2023-09-21