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Keine Pensionen für verurteilte Kongressabgeordnete: Das Anti-Korruptionsgesetz

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Pensionszahlungen für Kongressabgeordnete einzustellen, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden. Das bedeutet, dass ein Kongressabgeordneter im Falle einer Verurteilung sein Recht auf Pensionsleistungen für seine Amtszeit verliert. Dies ist ein Schritt zur Erhöhung der Rechenschaftspflicht von Amtsträgern und zum Schutz der Steuergelder.
Wichtige Punkte
Kongressabgeordnete, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, verlieren ihren Pensionsanspruch für ihre Amtszeit.
Diese Bestimmung gilt nur für Verurteilungen, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgen.
Wird eine Verurteilung im Berufungsverfahren aufgehoben, werden die Pensionszahlungen wieder aufgenommen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5725
Sponsor: Rep. Norman, Ralph [R-SC-5]
Startdatum: 2023-09-26