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Einheitliche Bilanzierung von Verwahrvermögen bei Finanzinstituten

Neue Regeln sollen die Bilanzierung von Vermögenswerten, die Banken und andere Finanzinstitute für Kunden halten, einschließlich digitaler Vermögenswerte, standardisieren. Dies verhindert, dass Institute diese Vermögenswerte als eigene Verbindlichkeiten behandeln, was sich auf ihre Finanzstabilität und die Verfügbarkeit von Verwahrungsdienstleistungen für Bürger auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Banken und Finanzinstitute müssen Kundenvermögen (z.B. Geld, Wertpapiere, Kryptowährungen) nicht als eigene Verbindlichkeiten in ihren Bilanzen ausweisen.
Diese Institute müssen kein zusätzliches regulatorisches Kapital für Vermögenswerte halten, die für Kunden verwahrt werden, es sei denn, dies ist zur Minderung operationeller Risiken erforderlich.
Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Finanzinstitute Verwahrungsdienstleistungen ohne unnötige regulatorische Belastungen anbieten können, was das Wachstum von Verwahrungsdienstleistungen, auch für digitale Vermögenswerte, fördern könnte.
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Drucknummer: 118_HR_5741
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Startdatum: 2023-09-27