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Berufsschüler: Bildungsaufgaben nicht als Beschäftigung gewertet

Dieses Gesetz stellt klar, dass Aufgaben, die von Schülern in berufsbildenden Einrichtungen zur Erlangung eines Abschlusses ausgeführt werden, nicht als Beschäftigung gelten. Dies bedeutet, dass Schüler, die solche Aufgaben ausführen, nicht den Mindestlohn- und Überstundengesetzen unterliegen, was ihre Arbeitsrechte während des Studiums beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Aufgaben, die von Berufsschülern zur Erlangung eines anerkannten Abschlusses ausgeführt werden, gelten nicht als Beschäftigung.
Schüler, die diese Aufgaben ausführen, unterliegen nicht dem Fair Labor Standards Act, einschließlich der Mindestlohnvorschriften.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5742
Sponsor: Rep. Moolenaar, John R. [R-MI-2]
Startdatum: 2023-09-27