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Überprüfung von Bundesleistungen für Personen ab 95 Jahren

Neue Vorschriften verlangen von Bundesbehörden, regelmäßig zu überprüfen, ob Personen ab 95 Jahren weiterhin Anspruch auf Leistungen haben. Dies soll sicherstellen, dass Hilfen nur an Berechtigte gehen. Die Änderungen treten am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden werden halbjährlich die Berechtigung für Leistungen von Personen ab 95 Jahren überprüfen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Leistungen nur an Personen gezahlt werden, die weiterhin die Kriterien erfüllen.
Die Bestimmungen gelten für Zahlungen, die am oder nach dem 31. Dezember 2024 erfolgen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_577
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2023-01-26