Einrichtung einer Fiskalkommission: Planung von Schuldenabbau und Ausgabenreformen.
Dieses Gesetz richtet eine überparteiliche Fiskalkommission ein, die einen Plan zur Verbesserung der nationalen Finanzlage, zur Stabilisierung der Staatsverschuldung und zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Bundeszweckvermögen (wie Sozialversicherung) für mindestens 75 Jahre entwickeln soll. Bürger sollten die Arbeit der Kommission verfolgen, da ihre Empfehlungen nach November 2024 zu bedeutenden, beschleunigten Änderungen bei Bundesprogrammen und im Steuersystem führen könnten. Der von der Kommission genehmigte Gesetzentwurf kann im Kongress nicht geändert werden.
Wichtige Punkte
Eine 16-köpfige Kommission (bestehend aus Kongressmitgliedern und Experten) wird eingesetzt, um Vorschläge zur schnellstmöglichen Haushaltsausgleichung und zur Stabilisierung der Schuldenquote zu machen.
Die Kommission muss Änderungen an Bundesprogrammen vorschlagen, um deren Solvenz zu verbessern, was sich potenziell auf zukünftige Renten- und Gesundheitsleistungen auswirken kann.
Ein von der Kommission genehmigter Gesetzesentwurf (der parteiübergreifende Zustimmung erfordert) wird im Kongress beschleunigt behandelt und kann nicht geändert werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5779
Sponsor: Rep. Huizenga, Bill [R-MI-4]
Startdatum: 2023-09-28