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Gesetz zur Digitalen Barrierefreiheit: Einheitliche Standards für Webseiten und Apps

Dieses Gesetz führt einheitliche, verbindliche Barrierefreiheitsstandards für Webseiten und Anwendungen ein, die von Arbeitgebern, öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistern genutzt werden, um Menschen mit Behinderungen gleichen Zugang zu Beschäftigung, Dienstleistungen und Informationen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass alle wichtigen digitalen Interaktionen – von Bewerbungen bis hin zur Nutzung öffentlicher Dienste – vollständig nutzbar sein müssen, beispielsweise durch Screenreader. Das Gesetz gibt Einzelpersonen das Recht, nicht konforme Stellen zu verklagen, und richtet finanzielle Hilfsprogramme für kleine Unternehmen zur Anpassung ihrer Technologie ein.
Wichtige Punkte
Gleicher Digitaler Zugang: Arbeitgeber, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und Anwendungen für Menschen mit Behinderungen (z. B. Blinde, Gehörlose, Personen mit eingeschränkter Geschicklichkeit) vollständig zugänglich sind.
Neue Pflichten für kommerzielle Anbieter: Kommerzielle Anbieter, die Webseiten/Anwendungen für die erfassten Stellen entwickeln, sind ebenfalls für die Gewährleistung der Barrierefreiheit verantwortlich.
Unterstützung für Kleine Unternehmen: Kleine Unternehmen können Zuschüsse (bis zu 10.000 USD) beantragen, um unzugängliche Webseiten und Anwendungen zu prüfen, zu testen und zu beheben oder zu ersetzen.
Durchsetzung und Rechte: Menschen mit Behinderungen können Zivilklagen gegen nicht konforme Stellen einreichen, um Unterlassungsansprüche und Schadensersatz zu fordern, ohne zuvor administrative Verfahren ausschöpfen zu müssen.
Regulierung und Fristen: Das Justizministerium und die EEOC müssen innerhalb von 24 Monaten endgültige Barrierefreiheitsvorschriften erlassen. Kleine Unternehmen haben 2 Jahre Zeit, sich nach Inkrafttreten der Vorschriften anzupassen, größere Unternehmen 30 Tage.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5813
Sponsor: Rep. Sarbanes, John P. [D-MD-3]
Startdatum: 2023-09-28