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Steuerbefreiung für Spesenrückerstattungen von Kongressabgeordneten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Erstattungen, die Kongressabgeordnete für offizielle Aufgaben erhalten, von der Einkommensteuer zu befreien. Das bedeutet, dass Gelder, die Kongressabgeordnete zur Deckung ihrer dienstlichen Ausgaben erhalten, nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Für die Bürger bedeutet dies, dass die Steuerregeln für Kongressabgeordnete von denen der meisten Arbeitnehmer abweichen.
Wichtige Punkte
Spesenrückerstattungen für offizielle Aufgaben von Kongressabgeordneten werden nicht besteuert.
Diese Änderung gilt für Erstattungen, die nach dem 31. Dezember 2022 erhalten wurden.
Diese Beträge werden nicht für Abzüge, Gutschriften oder als Löhne für Steuerzwecke berücksichtigt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5880
Sponsor: Rep. Rogers, Mike D. [R-AL-3]
Startdatum: 2023-10-03