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Steuerbefreiung für Spesenrückerstattungen von Kongressabgeordneten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Erstattungen, die Kongressabgeordnete für offizielle Aufgaben erhalten, von der Einkommensteuer zu befreien. Das bedeutet, dass Gelder, die Kongressabgeordnete zur Deckung ihrer dienstlichen Ausgaben erhalten, nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Für die Bürger bedeutet dies, dass die Steuerregeln für Kongressabgeordnete von denen der meisten Arbeitnehmer abweichen.
Wichtige Punkte
Spesenrückerstattungen für offizielle Aufgaben von Kongressabgeordneten werden nicht besteuert.
Diese Änderung gilt für Erstattungen, die nach dem 31. Dezember 2022 erhalten wurden.
Diese Beträge werden nicht für Abzüge, Gutschriften oder als Löhne für Steuerzwecke berücksichtigt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
To provide that reimbursement of Members of Congress by the House of Representatives for expenses incurred in connection with official duties are not subject to tax.
Drucknummer: HR 5880
Sponsor: Rep. Rogers, Mike D. [R-AL-3]
Startdatum: 2023-10-03