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Streikgelder von der Einkommensteuer befreien

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Streikgelder, die Gewerkschaftsmitglieder als Ausgleich für Lohnausfälle während eines Streiks erhalten, von ihrem Bruttoeinkommen auszuschließen. Dies bedeutet, dass solche Zahlungen nicht der Einkommensteuer unterliegen, was den Nettoertrag für Streikteilnehmer potenziell erhöht.
Wichtige Punkte
Gelder, die als Ausgleich für Lohnausfälle während eines Streiks erhalten werden, sind steuerfrei.
Die Änderung gilt für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2023 erhalten wurden.
Dies soll Gewerkschaftsmitglieder während Streiks finanziell unterstützen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5911
Sponsor: Rep. Thanedar, Shri [D-MI-13]
Startdatum: 2023-10-25