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Mehr Transparenz bei Hochschulfinanzierung: Kontrolle ausländischer Geschenke und Verträge.

Dieses Gesetz ändert den Higher Education Act von 1965 und verlangt von Institutionen die Offenlegung von Geschenken und Verträgen aus ausländischen Quellen, einschließlich bedenklicher ausländischer Staaten. Es beschränkt Verträge mit bestimmten ausländischen Einheiten und Ländern und schreibt die Meldung ausländischer Geschenke und Verträge durch Mitarbeiter und Fakultätsangehörige vor. Der Bildungsminister muss eine öffentliche Datenbank mit diesen Berichten führen.
Wichtige Punkte
Institutionen müssen ausländische Geschenke und Verträge im Wert von 50.000 USD oder mehr sowie Transaktionen mit bedenklichen ausländischen Ländern oder Einheiten unabhängig vom Wert melden.
Das Gesetz verbietet den Abschluss von Verträgen mit bedenklichen ausländischen Ländern oder Einheiten, es sei denn, die Institution erhält eine einjährige Ausnahmegenehmigung vom Minister.
Bestimmte Institutionen müssen eine Richtlinie führen, die Mitarbeiter zur Offenlegung ausländischer Geschenke und Verträge verpflichtet, und eine öffentliche Datenbank dieser Offenlegungen unterhalten.
Spezifizierte Institutionen (nicht-öffentlich, mit bedeutenden Vermögenswerten) müssen Berichte einreichen, die Investitionen in bedenkliche ausländische Länder oder Einheiten offenlegen.
Bei wissentlichen Verstößen werden Geldstrafen verhängt, und wiederholte Verstöße können zum Ausschluss von Bundesprogrammen für mindestens zwei institutionelle Geschäftsjahre führen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2023-12-06
59%
Dafür 246
Dagegen 170
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_5933
Sponsor: Rep. Steel, Michelle [R-CA-45]
Startdatum: 2023-10-25
Abstimmungsdatum: 2023-12-06
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 701