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Geistliche können Sozialversicherung wieder beitreten: Neue Regeln

Das Clergy Act ermöglicht Geistlichen, die zuvor auf die Sozialversicherungsdeckung verzichtet haben, den Wiedereintritt in das System. Sie können dies tun, indem sie einen Antrag bis zum Fälligkeitsdatum ihres zweiten Steuerjahres nach 2025 einreichen. Diese Änderung gibt ihnen die Möglichkeit, Renten- und andere Sozialversicherungsleistungen zu erhalten, was aufgrund ihrer früheren Befreiung zuvor nicht möglich war.
Wichtige Punkte
Geistliche, die zuvor von der Sozialversicherung befreit waren, können sich nun wieder dem System anschließen.
Anträge auf Wiedereintritt müssen bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für das zweite Steuerjahr nach dem 31. Dezember 2025 eingereicht werden.
Der Wiedereintritt bedeutet, dass Geistliche Beiträge zahlen und Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen wie Renten und Invaliditätsleistungen haben werden.
Wird der Antrag verspätet eingereicht, muss er die Zahlung aller fälligen Selbstständigkeitssteuern für dieses Steuerjahr enthalten.
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Zusätzliche Informationen
Clergy Act
Drucknummer: HR 6068
Sponsor: Rep. McCarthy, Kevin [R-CA-20]
Startdatum: 2023-10-26