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Katastrophenhilfe für Wohneigentümergemeinschaften und Genossenschaften

Neue Regeln erleichtern Wohneigentümergemeinschaften, Eigentumswohnungen und Wohnungsgenossenschaften den Erhalt von Bundeshilfe nach größeren Katastrophen. Dies umfasst die Beseitigung von Trümmern und die Reparatur wesentlicher Gemeinschaftselemente, um eine schnellere Rückkehr zur Normalität für die Bewohner zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Wohneigentümergemeinschaften, Eigentumswohnungen und Wohnungsgenossenschaften können nun Bundeshilfe für die Trümmerbeseitigung nach Katastrophen erhalten, wenn diese eine Gefahr darstellen.
Das Gesetz erweitert die Bundeshilfe auf die Reparatur wesentlicher Gemeinschaftselemente wie Dächer oder Installationen in Eigentumswohnungen und Wohnungsgenossenschaften.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6108
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2023-10-26