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Änderungen der Arbeitszeiten für Outdoor-Freizeitbranche

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Mitarbeiter von Outdoor-Freizeit- und Reiseführerdiensten von bestimmten Höchstarbeitszeitvorschriften auszunehmen. Dies betrifft saisonal tätige Unternehmen oder solche mit deutlich geringeren Einnahmen in einer Jahreshälfte. Dies könnte bedeuten, dass Mitarbeiter in diesen Unternehmen längere Stunden ohne Überstundenvergütung arbeiten, was sich auf ihr Einkommen und ihre Arbeitsbedingungen auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter von Outdoor-Freizeit- und Reiseführerdiensten können von Höchstarbeitszeitgrenzen ausgenommen werden.
Die Ausnahme gilt für Unternehmen, die nicht länger als sieben Monate im Jahr tätig sind oder saisonale Einnahmen haben (z.B. deutlich geringere Einnahmen für sechs Monate des Jahres).
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6128
Sponsor: Rep. Moore, Blake D. [R-UT-1]
Startdatum: 2023-11-01