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Leichtere Sozialversicherungsleistungen für Opfer häuslicher Gewalt

Dieses Gesetz ändert die Regeln der Sozialversicherung für geschiedene Ehepartner. Es verkürzt die erforderliche Ehedauer von 10 auf 5 Jahre für Personen, die Opfer häuslicher Gewalt waren. Dies ermöglicht mehr Überlebenden häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen des ehemaligen Ehepartners, was ihre finanzielle Sicherheit verbessert.
Wichtige Punkte
Verkürzung der erforderlichen Ehedauer von 10 auf 5 Jahre für Opfer häuslicher Gewalt, um Sozialversicherungsleistungen vom ehemaligen Ehepartner zu beantragen.
Erfordert einen Gerichtsbeschluss, der feststellt, dass die Person während der Ehe Opfer häuslicher Gewalt war.
Änderungen treten frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6169
Sponsor: Rep. Sykes, Emilia Strong [D-OH-13]
Startdatum: 2023-11-01