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Längere Datenspeicherung für Berichte über Online-Kindesausbeutung

Neue Regeln verlängern die Aufbewahrungsfrist für Berichte über Online-Kindesausbeutung von 90 Tagen auf ein Jahr. Dies soll den Kampf gegen Kriminalität und den Schutz von Kindern verbessern. Unternehmen können diese Daten freiwillig noch länger aufbewahren, um die Verbreitung schädlicher Inhalte zu verhindern.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die Online-Kindesausbeutung an CyberTipline melden, müssen Daten nun ein Jahr lang aufbewahren, statt wie bisher 90 Tage.
Unternehmen können diese Informationen freiwillig länger als ein Jahr aufbewahren, um Kriminalität effektiver zu bekämpfen und Kinder zu schützen.
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Status:
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Drucknummer: 118_HR_6246
Sponsor: Rep. McBath, Lucy [D-GA-7]
Startdatum: 2023-11-06