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Steuererleichterung für Mahlzeiten von Mitarbeitern in der Fischereiindustrie.

Neue Regeln ändern die Abzugsfähigkeit von Mahlzeiten für Unternehmen in der Fischerei- und Fischverarbeitungsindustrie. Unternehmen, die auf Fischereifahrzeugen oder in bestimmten abgelegenen Fischverarbeitungsanlagen tätig sind, können nun 100% der Mahlzeitenkosten abziehen, anstatt der bisherigen 50%. Diese Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, was möglicherweise Anpassungen früherer Steuererklärungen ermöglicht.
Wichtige Punkte
Fischerei- und Fischverarbeitungsunternehmen können 100% der Mahlzeitenkosten für Mitarbeiter abziehen, statt 50%.
Dies gilt für Mahlzeiten, die auf Fischereifahrzeugen oder in Fischverarbeitungsanlagen nördlich des 50. Breitengrades außerhalb von Ballungsräumen bereitgestellt werden.
Die Änderungen gelten rückwirkend für Steuerjahre ab 2020, was sich auf frühere Steuererklärungen auswirken kann.
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Drucknummer: 118_HR_6295
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Startdatum: 2023-11-08