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Störschutz: Erleichterungen für Züchter und Halter

Neue Regeln erleichtern die Haltung und Zucht von Stören in Gefangenschaft, indem sie diese von einigen strengen Artenschutzbestimmungen ausnehmen. Bürger, die Störe in kontrollierten Umgebungen halten, müssen Aufzeichnungen führen, entgehen aber einigen bisherigen Einschränkungen.
Wichtige Punkte
In Gefangenschaft oder kontrollierten Umgebungen gezüchtete Störe unterliegen nicht mehr bestimmten strengen Vorschriften für gefährdete Arten.
Diese Änderungen gelten für Störe, die vor Inkrafttreten des Gesetzes legal gehalten wurden, sowie deren Nachkommen, es sei denn, sie werden absichtlich in die Wildnis entlassen.
Störhalter müssen Aufzeichnungen führen und auf Anfrage zur Verfügung stellen, um den rechtmäßigen Besitz nachzuweisen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6393
Sponsor: Rep. Waltz, Michael [R-FL-6]
Startdatum: 2023-11-13