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Steuererleichterung für Stiftungen bei Beteiligungen an Mitarbeiterunternehmen (ESOP).

Dieses Gesetz ändert die Steuervorschriften für die Berechnung der zulässigen Beteiligungsgrenzen von privaten gemeinnützigen Stiftungen an Unternehmen. Es begünstigt Unternehmen, die Aktien von ihren Mitarbeiterbeteiligungsplänen (ESOPs) zurückkaufen. Indem diese zurückgekauften Aktien weiterhin als "ausstehend" behandelt werden, hilft das Gesetz Stiftungen, Strafen wegen übermäßiger Geschäftsanteile zu vermeiden und unterstützt die Stabilität von Mitarbeiterbeteiligungsstrukturen.
Wichtige Punkte
Die Zählung von Aktien in Unternehmen, die Anteile von ihren Mitarbeiterbeteiligungsplänen (ESOPs) zurückkaufen, wird geändert.
Zurückgekaufte ESOP-Aktien gelten weiterhin als "ausstehend", was privaten Stiftungen, die an dem Unternehmen beteiligt sind, hilft, die Obergrenzen für Geschäftsanteile einzuhalten.
Diese technische Steueränderung bietet Unternehmen mit ESOPs mehr Flexibilität und reduziert das Risiko hoher Steuerstrafen für verbundene Stiftungen.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6440
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2023-11-15