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Begrenzung der Abtreibungsfinanzierung für Medicaid und CHIP

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln aus den Medicaid- und CHIP-Programmen für die Abtreibungsfinanzierung einzuschränken. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen Bundesgelder nicht zur Deckung von Abtreibungskosten, einschließlich Reise- oder Unterkunftskosten, verwendet werden dürfen, mit Ausnahmen bei Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Wichtige Punkte
Bundesmittel aus Medicaid- und CHIP-Programmen dürfen nicht für die Abtreibungsfinanzierung verwendet werden.
Ausnahmen vom Verbot umfassen Abtreibungen bei Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regeln für die Abtreibungsfinanzierung an den bestehenden Hyde Amendment anzupassen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6459
Sponsor: Rep. Brecheen, Josh [R-OK-2]
Startdatum: 2023-11-21