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Rückerstattung von Gebühren für inaktive Mineralpachtanträge

Dieses Gesetz führt Änderungen ein, die Personen und Unternehmen betreffen könnten, die an der Mineralpacht interessiert sind. Gemäß den neuen Regeln wird die Gebühr für die Einreichung eines Interessensbekundung für eine Mineralpacht zurückerstattet, wenn die Interessensbekundung inaktiv wird. Darüber hinaus bleiben diese Interessensbekundungen mindestens fünf Jahre lang aktiv, was mehr Zeit für die Bearbeitung bietet.
Wichtige Punkte
Gebühren für Interessensbekundungen für Mineralpachten werden zurückerstattet, wenn die Bekundung inaktiv wird.
Interessensbekundungen für Mineralpachten bleiben mindestens fünf Jahre lang aktiv.
Der Vermerk über die Nichtrückerstattbarkeit von Gebühren für Mineralpachtanträge wurde gestrichen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6481
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2023-11-28