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Änderungen im Artenschutzgesetz: Gefangene Fische von bestimmten Regeln ausgenommen

Dieser Gesetzentwurf ändert das Artenschutzgesetz, um Ausnahmen für bestimmte Fische in Gefangenschaft zu schaffen. Das bedeutet, dass Besitzer von Fischen, die legal in kontrollierten Umgebungen gehalten und physisch von Wildpopulationen getrennt sind, nicht bestimmten strengen Bestimmungen des Gesetzes unterliegen. Ziel ist es, die Verwaltung dieser Tiere zu vereinfachen, solange sie nicht absichtlich in die Wildnis entlassen werden.
Wichtige Punkte
Fische, die legal in Gefangenschaft oder einer kontrollierten Umgebung gehalten und von Wildpopulationen getrennt sind, sind von bestimmten Bestimmungen des Artenschutzgesetzes ausgenommen.
Diese Ausnahme gilt auch für die Nachkommen solcher Fische, sofern sie auf die gleiche Weise gehalten werden.
Die Ausnahme erlischt, wenn die Fische oder ihre Nachkommen absichtlich in die Wildnis entlassen werden.
Personen, die solche Fische halten, müssen nachweisen können, dass sie die Ausnahmeanforderungen erfüllen, möglicherweise durch Einhaltung relevanter Konventionen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6546
Sponsor: Rep. Bentz, Cliff [R-OR-2]
Startdatum: 2023-12-01