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Neue Börsen für kleine Unternehmen: Leichterer Zugang zu Kapital.

Dieses Gesetz ermöglicht die Schaffung spezieller Börsen für kleine und wachsende Unternehmen, sogenannte „Venture-Börsen“. Ziel ist es, diesen Unternehmen die Kapitalbeschaffung für die Entwicklung zu erleichtern, was potenziell zu neuen Arbeitsplätzen und Innovationen führen kann. Für Anleger bedeutet dies neue Investitionsmöglichkeiten, aber auch die Notwendigkeit, die Besonderheiten dieser weniger regulierten Märkte zu verstehen.
Wichtige Punkte
Einführung von „Venture-Börsen“ für kleine und junge Unternehmen zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung.
Vereinfachte Regeln für an diesen Börsen notierte Unternehmen, was die Markteintrittskosten senken kann.
Ermöglicht flexibleren Handel an diesen Börsen, z.B. periodische Auktionen statt kontinuierlichem Handel.
Verpflichtet zu klaren Offenlegungen für Anleger über die einzigartigen Merkmale und Risiken von Venture-Wertpapieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6623
Sponsor: Rep. Emmer, Tom [R-MN-6]
Startdatum: 2023-12-06