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Adoption und Pflege: Diskriminierungsverbot aufgrund des biologischen Geschlechts

Dieses neue Gesetz soll Adoptions- und Pflegeprozesse vereinfachen, indem es Diskriminierung von Eltern aufgrund ihrer Haltung zum biologischen Geschlecht eines Kindes verbietet. Agenturen, die Bundeshilfe erhalten, dürfen Platzierungen nicht verzögern oder verweigern, wenn Eltern ein Kind gemäß seinem biologischen Geschlecht erziehen oder medizinische/dokumentarische Änderungen ablehnen, die damit nicht übereinstimmen. Ziel ist es, dass mehr Kinder ein Zuhause finden und Eltern nicht wegen ihrer Überzeugungen zum biologischen Geschlecht diskriminiert werden.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Adoptions- und Pflegeeinrichtungen, die Bundeshilfe erhalten, dürfen Platzierungen nicht aufgrund der Ansichten potenzieller Eltern zum biologischen Geschlecht eines Kindes verzögern oder verweigern.
Elternrechte: Eltern dürfen nicht diskriminiert werden, wenn sie ein Kind gemäß seinem biologischen Geschlecht erziehen oder medizinische Behandlungen oder Dokumentenänderungen ablehnen, die damit nicht übereinstimmen.
Definition von Geschlecht: Das Gesetz definiert „Geschlecht“ explizit als biologisches Geschlecht (männlich oder weiblich), basierend auf Fortpflanzungssystemen.
Einhaltung durch die Staaten: Die Staaten müssen ihre Pläne für die Pflege und Adoption an diese neuen Anforderungen anpassen, um weiterhin Bundesmittel zu erhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_6658
Sponsor: Rep. Banks, Jim [R-IN-3]
Startdatum: 2023-12-07